Unser Behörden-/Formalitäten-Service –
Alle Ab-, An- und Ummeldungen.
Die behördlichen Meldungen sind Pflicht – aber auch alle anderen Institutionen und Vertragspartner sollten wissen, unter welcher Adresse Sie in Zukunft erreichbar sind:
- Ummeldung auf dem Einwohnermeldeamt und der
Kfz-Zulassungsstelle - Benachrichtigung aller sonstigen Ämter, Behörden und Institutionen wie Rentenversicherung und Krankenkasse
- Benachrichtigung sonstiger geschäftlicher und privater Kontaktpartner wie GEZ, Banken, Vereine, Ärzte,
Verwandte, Freunde - Stellung eines Nachsendeauftrags